Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Bewirtungsvertrag, der zwischen dem Gast und der LKGG Eggert & Partner Service GmbH, Louise-Otto-Ring 17, 31275 Lehrte, als Betreiberin der Gastronomie Excalibur, zustande kommt. Die AGB werden ausdrücklich in den Vertrag einbezogen und Bestandteil des Bewirtungsvertrages.
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR).
- Der Bewirtungsvertrag kommt ausschließlich über elektronische Mittel zustande. Der Gast bucht seine Veranstaltung auf dem Internetportal www.excalibur-hannover.de mit verbindlicher Angabe der Veranstaltung, Personenzahl, Datum und Uhrzeit. Das Absenden der Anfrage für ein Gelage über die Webseite stellt lediglich ein Angebot zur Abgabe eines Bewirtungsvertrages dar.
Der Empfang der Anfrage wird per automatischen E-Mail-Rückmeldung bestätigt.
Erst mit gesonderter E-Mail-Bestätigung der Anfrage unsererseits gilt das Angebot seitens der LKGG Eggert & Partner Service GmbH als angenommen. Der Bewirtungsvertrag gilt sodann als fest geschlossen.
Der Vertrag umfasst die in der Buchung genannten und mit der Bestätigung verbindlich gewordenen Leistungen. - Da es sich bei den Veranstaltungen um Eventgastronomie, zum Teil mit Animation, handelt, ist seitens der LKGG Eggert & Partner Service GmbH eine frühzeitige Planung notwendig.
Jede Stornierung/Änderung ist daher grundsätzlich erst ab dem Tage des Versendens der E-Mail-Bestätigung der Anfrage kostenpflichtig und gliedert sich wie folgt:
a) Sofern bis 5 Tage vor dem Termin der gebuchten Veranstaltung eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail bei der LKGG Eggert & Partner Service GmbH eingeht, dass sich die Personenanzahl um maximal 10 % reduziert, ist von dem Gast keine Entschädigung zu leisten. Eine Erhöhung der Personenanzahl ist ohne Entschädigung ebenfalls um maximal 10 % bis 5 Tage vor dem Termin möglich. Es ist dann die neue Personenanzahl für die Berechnung maßgebend.
b) Bei einer Reduzierung über 10 % in der Personenanzahl bis 5 Tage vor dem Termin ist eine Entschädigung seitens des Gastes für jede darüber hinausgehende Person als pauschalisierter Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des pauschalisierten Schadensersatzes bemisst sich für jede darüber hinausgehende Person auf 85 % (bei Veranstaltungen mit Animation 90 %) des gebuchten Preises.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Dem Gast ist es ausdrücklich gestattet den Nachweis zu führen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
c) Wird eine Reduzierung der Personenanzahl in weniger als 5 Tagen vor dem gebuchten Termin bekannt gegeben, ist vom Gast ein pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 85% (bei Veranstaltungen mit Animation 90%) des gebuchten Preises, für jede fehlende Person zu zahlen.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Dem Gast ist es ausdrücklich gestattet den Nachweis zu führen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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d) Sofern die gebuchte Veranstaltung komplett abgesagt wird, ist ebenfalls ein pauschalisierter Schadensersatz seitens des Gastes zu leisten. Dieser bemisst sich wie folgt:
Wird die Reservierung der Veranstaltung bis 5 Tage, gerechnet ab dem Tag der Bestätigung der Anfrage, vor dem Termin abgesagt, sind 15 % des Gesamtpreises pro angefangenen Monat, der zwischen Bestätigung und Absage liegt, zu zahlen.
Als Schadensersatz sind 85 % (bei Veranstaltungen mit Animation 90 %) des Gesamtpreises zu leisten, wenn die Veranstaltung weniger als 5 Tage vor dem gebuchten Termin insgesamt abgesagt wird oder die Gäste zum Termin nicht erscheinen.
Auch hier ist der Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. Dem Gast ist es daher ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. - Alle Änderungen/Stornierungen sind der LKGG Eggert & Partner Service GmbH ausschließlich in Textform per E-Mail an mitzuteilen. Muss der Gast nach Rechnungsstellung zur Zahlung angemahnt werden, wird pro Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet.
- Online – Streitbeilegungsplattform (OS)
Sollten Sie mit einem über diese Webseite bestellten Service oder Produkt von uns ein Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsführung, die Sie wie folgt erreichen können:
Die Telefonnummer: +49 170 321 01 90 (Mobilfunktarif)
Die E-Mail-Adresse:
Sollten Sie mit uns eine Streitigkeit bezüglich eines über diese Webseite bestellten Services oder Produktes haben und es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Streitfrage mit der Geschäftsführung beizulegen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen an die Online Streitbeilegungsplattform (ODR) der Europäischen Kommission zu richten. Diese ist unter folgendem Link abrufbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr - Sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hannover vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz der gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der LKGG Eggert & Partner Service GmbH und dem Gast findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbrauchervorschriften des Landes, in dem der Gast als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.