Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17.08.2026
- Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Bewirtungsvertrag, der zwischen dem Gast und der LKGG Eggert & Partner Service GmbH, Louise-Otto-Ring 17, 31275 Lehrte, als Betreiberin der Gastronomie „Excalibur“, Piepenbrink 1, 31191 Algermissen, zustande kommt. Die AGB werden ausdrücklich in den Vertrag einbezogen und sind Bestandteil des Bewirtungsvertrages.
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR).
- Der Bewirtungsvertrag kommt ausschließlich über elektronische Mittel zustande.Der Gast bucht seine Veranstaltung auf dem Internetportal www.excalibur-hannover.de mit verbindlicher Angabe der Veranstaltung („Gelage“), Personenzahl, Datum und Uhrzeit. Das Absenden der Anfrage über die Webseite stellt lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Bewirtungsvertrages dar.
Der Eingang der Anfrage bzw. des Angebots wird per automatischer E-Mail-Rückmeldung bestätigt. Die Annahme des Angebots seitens der LKGG Eggert & Partner Service GmbH erfolgt durch gesonderte E-Mail-Bestätigung. Der Bewirtungsvertrag gilt sodann als fest geschlossen.
Der Vertrag umfasst die in der Buchung genannten und mit der Bestätigung verbindlich gewordenen Leistungen.
Sofern die Buchung Bestandteile enthält, für die im Online-Buchungsformular keine Festpreise sondern Tagespreise ausgewiesen sind (z.B. Ochsenfleisch oder Wagyu-Rindfleisch), erhält der Gast seitens der LKGG Eggert & Partner Service GmbH per E-Mail ein neues Angebot mit verbindlichen Preisangaben. Die Annahme des Angebots seitens des Gastes erfolgt durch gesonderte E-Mail-Bestätigung. Der Bewirtungsvertrag gilt sodann als fest geschlossen.
- Da es sich bei den Veranstaltungen um Eventgastronomie – zum Teil mit Animation – handelt, ist seitens der LKGG Eggert & Partner Service GmbH eine frühzeitige Planung notwendig. Jede Stornierung/Änderung der gebuchten Personenzahl ist daher ab Vertragsschluss (s.o. Ziffer 3) kostenpflichtig und gliedert sich wie folgt:
- Sofern bis 5 Tage vor dem Termin der gebuchten Veranstaltung eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail bei der LKGG Eggert & Partner Service GmbH eingeht, dass sich die Personenanzahl um maximal 10 % reduziert, ist von dem Gast keine Entschädigung zu leisten.Eine Erhöhung der Personenanzahl ist bis 5 Tage vor dem Termin um maximal 10 % möglich. Es ist dann die neue Personenanzahl für die Berechnung maßgebend.
- Bei einer Reduzierung über 10 % der gebuchten Personenanzahl bis 5 Tage vor dem Termin ist eine Entschädigung seitens des Gastes für jede darüberhinausgehende Person als pauschalierter Schadensersatz zu leisten.Die Höhe des pauschalierten Schadensersatzes bemisst sich für jede darüberhinausgehende Person auf 85 % (bei Veranstaltungen mit Animation 90 %) des gebuchten Preises.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Dem Gast ist es ausdrücklich gestattet den Nachweis zu führen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Wird eine Reduzierung der Personenanzahl in weniger als 5 Tagen vor dem gebuchten Termin bekannt gegeben, ist vom Gast ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 85 % (bei Veranstaltungen mit Animation 90 %) des gebuchten Preises, für jede fehlende Person zu zahlen.Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Dem Gast ist es ausdrücklich gestattet den Nachweis zu führen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Wird seitens des Gastes die verbindliche Buchung insgesamt storniert, also der Vertrag gekündigt, ist die LKGG Eggert & Partner Service GmbH berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen:
- bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin 10 %
- bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 50 %
- bis 5 Tage vor Veranstaltungstermin 75 %
- bei späterer Kündigung oder Nichterscheinen der Gäste zum Termin 85 % (bei Veranstaltungen mit Animation 90 %) des Gesamtpreises.
Auch hier ist der Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Dem Gast ist es daher ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Alle Stornierungen/Änderungen der gebuchten Personenzahl sind der LKGG Eggert & Partner Service GmbH ausschließlich in Textform per E-Mail an mitzuteilen. Für die Berechnung des pauschalierten Schadensersatzes ist das Datum des Eingangs der Stornierung per E-Mail entscheidend.
- Muss der Gast nach Rechnungsstellung zur Zahlung angemahnt werden, wird pro Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet.
- Sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Lehrte vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der LKGG Eggert & Partner Service GmbH und dem Gast findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbrauchervorschriften des Landes, in dem der Gast als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.